Schuldner

Mit Respekt und einem Lächeln Forderungen einkassieren.

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Sie haben eine Zahlungsaufforderung von uns empfangen

Wir sind uns bewusst, dass niemand gerne einen Brief/SMS/Email von einem Inkassobüro empfängt. Wir wissen, dass es unterschiedliche Gründe geben kann, weshalb eine Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Es ist jetzt jedoch wichtig, eine Lösung für Ihren Zahlungsrückstand zu finden. Nur so vermeiden Sie, dass die Kosten weiter auflaufen. Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie tun können.


Ich bin ein Konsument
Unser erster Brief, der Mahnbrief, informiert Sie darüber, welches Unternehmen unser Auftraggeber ist. In diesem Brief werden alle Einzelheiten der unbezahlten Rechnung bzw. Rechnungen genannt. Ebenso finden Sie dort den offenen Rechnungsbetrag, zzgl. der gesetzlich festgelegten Zinsen. Bitte sorgen Sie dafür, den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tagen nach Empfang dieses Schreibens zu bezahlen.  Auf diese Art vermeiden Sie ein zweites Schreiben von uns zu erhalten, in dem wir leider gezwungen sind, den Rechnungsbetrag um die gesetzlichen Inkassogebühren zu erhöhen.


Ich bin ein Unternehmen
In unserem ersten Brief erfahren Sie auf welche offenstehende Rechnung sich diese Forderung bezieht und welches Unternehmen unser Auftraggeber ist. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag erhöht sich um die gesetzlichen Zinsen und Inkassokosten. Alle Kosten werden spezifiziert und natürlich wird die Zahlungsfrist ebenfalls genannt.


Ich kann nicht bezahlen
Nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt mit INKASSOBÜRO SCHMITT unter folgender Telefonnummer auf: +49 163 3636959, schicken Sie uns eine Mailoder schicken Sie uns ein Bericht/Dokumente auf die Kontaktseite. Auf diese Weise können wir schnell deutliche, für Sie erreichbare und für beide Parteien akzeptable Vereinbarungen treffen.

Ich habe eine Frage

Wir sind uns bewusst, dass niemand gerne einen Brief/SMS/Email von einem Inkassobüro empfängt. Wir wissen, dass es unterschiedliche Gründe geben kann, weshalb eine Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Es ist jetzt jedoch wichtig, eine Lösung für Ihren Zahlungsrückstand zu finden. Nur so vermeiden Sie, dass die Kosten weiter auflaufen. Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie tun können.

Ich bin ein Konsument
Unser erster Brief, der Mahnbrief, informiert Sie darüber, welches Unternehmen unser Auftraggeber ist. In diesem Brief werden alle Einzelheiten der unbezahlten Rechnung bzw. Rechnungen genannt. Ebenso finden Sie dort den offenen Rechnungsbetrag, zzgl. der gesetzlich festgelegten Zinsen. Bitte sorgen Sie dafür, den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tagen nach Empfang dieses Schreibens zu bezahlen. Auf diese Art vermeiden Sie ein zweites Schreiben von uns zu erhalten, in dem wir leider gezwungen sind, den Rechnungsbetrag um die gesetzlichen Inkassogebühren zu erhöhen.

Ich bin ein Unternehmen
In unserem ersten Brief erfahren Sie auf welche offenstehende Rechnung sich diese Forderung bezieht und welches Unternehmen unser Auftraggeber ist. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag erhöht sich um die gesetzlichen Zinsen und Inkassokosten. Alle Kosten werden spezifiziert und natürlich wird die Zahlungsfrist ebenfalls genannt.

Ich kann nicht bezahlen
Nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt mit INKASSOBÜRO SCHMITT unter folgender Telefonnummer auf: +49 163 3636959, oder schicken Sie uns eine Mail. Auf diese Weise können wir schnell deutliche, für Sie erreichbare und für beide Parteien akzeptable Vereinbarungen treffen.